Matching-

Copilot für Förderungen
06. Mär. 2024
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben umsetzen wollen und eine Verstärkung Ihrer Haftkapitalbasis benötigen, kann die IBG unter bestimmten Voraussetzungen eine offene Beteiligung übernehmen.
Die IBG Beteiligungsgesellschaft übernimmt offene Beteiligungen an technologieorientierten kleinen oder mittleren Unternehmen, die sich in der Gründungs- oder Wachstumsphase befinden. Es können auch stille Beteiligungen in offenes Kapital gewandelt werden.
Die Beteiligung wird für folgende Vorhaben übernommen:
Sie erhalten die Förderung als offene Beteiligung und/oder als Wandlung einer schon bestehenden stillen Beteiligung in offenes Kapital.
Die Höhe der Beteiligung kann bis zu EUR 10 Millionen betragen. Offene Beteiligungen können als Minderheitsbeteiligung grundsätzlich bis zu 25 Prozent des Kapitals übernommen werden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, c/o bmp Ventures AG.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Beta