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Copilot für Förderungen
12. Jun. 2021
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben umsetzen wollen und eine Verstärkung Ihrer Haftkapitalbasis benötigen, kann die IBG unter bestimmten Voraussetzungen eine stille Beteiligung übernehmen.
Die IBG Beteiligungsgesellschaft übernimmt stille Beteiligungen an technologieorientierten kleinen oder mittleren Unternehmen, die sich in der Gründungs- oder Wachstumsphase befinden.
Die Beteiligung wird für folgende Vorhaben übernommen:
Sie erhalten die Förderung als stille Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung kann bis zu EUR 5 Millionen betragen. Die Laufzeit der Beteiligung ist 10 Jahre, sie kann noch einmal für weitere 5 Jahre verlängert werden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, c/o bmp Ventures AG.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Die Übernahme einer stillen Beteiligung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
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