Informationen
bis EUR 25.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 25.000,Wenn Sie Investitionen in Ihrem Handwerksunternehmen planen oder ein Handwerksunternehmen übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung erhalten.
Kontext
Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) unterstützt Ihren kleinen oder mittleren Handwerksbetrieb durch Beteiligungen.
Die Förderung erhalten Sie
in der Programmvariante KBG Nachfolge Handwerk für den Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen, Auszahlungen bei Neuregelungen des Gesellschafterkreises sowie zusätzlichen Finanzbedarf im Rahmen des Vorhabens,in der Programmvariante KBG Zukunft Handwerk für zukunftsgerichtete Investitionen sowie vorhabensbezogene Betriebsmittel.Sie erhalten die Förderung als typische stille Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung beträgt in Abhängigkeit vom vorhandenen Eigenkapital Ihres Betriebes EUR 25.000 bis EUR 100.000.
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt ab dem 6. Jahr in 5 gleich hohen Jahresraten.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn des Vorhabens an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
bei KGB Nachfolge Handwerk: Betriebsnachfolgerinnen und -nachfolger und Handwerksunternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die Betriebe übernehmen oder ihre Nachfolge regeln wollen,bei KGB Zukunft Handwerk: Handwerksunternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die mindestens 3 Jahre alt sind.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss nachvollziehbar, tragfähig und sinnvoll sein.Sie müssen wirtschaftliches Eigenkapital in folgender Höhe vorweisen: bis EUR 25.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 25.000,bis EUR 50.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 50.000,bis EUR 75.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 75.000,bis EUR 100.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 100.000.bis EUR 50.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 50.000,bis EUR 75.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 75.000,bis EUR 100.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 100.000.Nach dem 1. Jahr führt die Handwerkskammer ein Check-up durch.