Informationen
Wenn Sie als IHK-Unternehmen Ihr Unternehmen für die Zukunft gut aufstellen wollen oder wenn Sie Ihre Nachfolge planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung erhalten.
Kontext
Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) unterstützt Ihr gewerbliches Unternehmen aus Handel, Dienstleistung und Industrie, wenn Sie dieses zukunftsfähig machen oder die Nachfolge regeln möchten.
Die Förderung erhalten Sie für
Zukunftsinvestitionen einschließlich Vorbereitung Ihres Unternehmens auf die Nachfolge sowie vorhabenbezogene Betriebsmittel,den Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen, Auszahlungen bei Neuregelungen des Gesellschafterkreises sowie zusätzlichen Finanzbedarf im Rahmen des Vorhabens.Sie erhalten die Förderung als typische stille Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung beträgt in Abhängigkeit vom vorhandenen Eigenkapital Ihres Betriebes EUR 25.000 bis EUR 200.000.
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt ab dem 6. Jahr in 5 gleich hohen Jahresraten.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn des Projekts über die zuständige Industrie- und Handelskammer an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere IHK-Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss nachvollziehbar, tragfähig und sinnvoll sein.Sie müssen wirtschaftliches Eigenkapital in folgender Höhe vorweisen: bis EUR 25.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 25.000,bis EUR 50.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 50.000,bis EUR 75.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 75.000,bis EUR 100.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 100.000,bis EUR 125.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 125.000,bis EUR 150.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 150.000,bis EUR 175.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 175.000,bis EUR 200.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 200.000.bis EUR 25.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 25.000,bis EUR 50.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 50.000,bis EUR 75.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 75.000,bis EUR 100.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 100.000,bis EUR 125.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 125.000,bis EUR 150.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 150.000,bis EUR 175.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 175.000,bis EUR 200.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 200.000.