Informationen
Die Höhe der Beteiligung beträgt zwischen mindestens EUR 2 Millionen und höchstens EUR 8 Millionen. Das Geld wird in mehreren Tranchen je nach Fortschritt Ihres Innovationsvorhabens ausgezahlt.
Wenn Sie als bayerisches Start-up in weitere innovative Wachstumsvorhaben investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Wachstumsfonds Bayern 2 Beteiligungskapital erhalten.
Kontext
Der Wachstumsfonds Bayern 2 unterstützt in Kooperation mit mindestens einer Privatinvestorin oder einem Privatinvestor Sie als junges, innovatives und wachstumsorientiertes Start-up nach bereits durchgeführten Erstrundenfinanzierungen bei der Finanzierung von weiteren Wachstumsvorhaben.
Sie erhalten das Beteiligungskapital für Investitionen und Betriebsmittel im Rahmen folgender Innovationsvorhaben:
(Weiter-)Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen zur Verbreiterung des Produkt- und Leistungsangebots inkl. deren Markteinführung,Durchführung klinischer Studien im Life-Science-Bereich,Ausbau Vertrieb und Umsetzung von Internationalisierungsstrategien,weitere innovative Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile einschließlich Akquisitionen/Umsetzung von Exitstrategien.Sie bekommen die Förderung normalerweise als offene und/oder typisch stille Beteiligung.
Bei einer typisch stillen Beteiligung werden neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einer 1. Beteiligungstranche einbehalten wird, ein gewinnabhängiges Entgelt und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart.
Der Wachstumsfonds Bayern 2 bleibt normalerweise Minderheitsgesellschafter und strebt keine Beteiligung am Management an.
Ihren Beteiligungsantrag reichen Sie bitte zusammen mit einer Stellungnahme Ihrer Investorin oder Ihres Investors bei der Bayern Kapital GmbH ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Der Wachstumsfonds Bayern 2 beteiligt sich nur dann, wenn sich mindestens eine Privatinvestorin oder ein Privatinvestor zu gleichen Bedingungen und in gleicher Höhe an Ihrem Unternehmen beteiligt.Sie müssen das Innovationsvorhaben in seinen wesentlichen Teilen selbst und in Bayern durchführen,das notwendige technische Fachwissen zur Entwicklung und Produktion der Innovationen und kaufmännische Kenntnisse nachweisen.das Innovationsvorhaben in seinen wesentlichen Teilen selbst und in Bayern durchführen,das notwendige technische Fachwissen zur Entwicklung und Produktion der Innovationen und kaufmännische Kenntnisse nachweisen.Ihr Innovationsvorhaben muss technische marktrelevante Alleinstellungsmerkmale aufweisen,über ein ausgewogenes Chancen-/Risikoprofil verfügen undIhren nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.technische marktrelevante Alleinstellungsmerkmale aufweisen,über ein ausgewogenes Chancen-/Risikoprofil verfügen undIhren nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.Ihre Leadinvestorin oder Ihr Leadinvestor muss Sie technisch und betriebswirtschaftlich betreuen und die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens überwachen.Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU,Unternehmen in der Seed- und Seedfolgephase,Rüstungsgüter jeder Art,Tabakindustrie und -handel,Verwaltungs- und Bürogebäude für die nichtgewerbliche Nutzung,Müllverbrennung und Behandlung von toxischen Abfällen,Glücksspiele.