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Copilot für Förderungen

16. Mär. 2020
Wenn Sie im Saarland ein Technologieunternehmen gründen oder als existierendes Unternehmen innovative Produkte auf den Markt bringen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.
Die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) unterstützt innovative und technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen. Sie stellt in Zusammenarbeit mit anderen Investoren Ihnen Beteiligungskapital zur Verfügung, mit dem Sie vor allem die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte finanzieren sollen.
Es werden Innovationsvorhaben gefördert für
Sie erhalten die Förderung normalerweise als stille Beteiligung. Eine offene Beteiligung können Sie nur im Einzelfall und in Kombination mit einer stillen Beteiligung bekommen.
Normalerweise müssen Sie die Beteiligung nicht mit Sicherheiten unterlegen.
Je nach Bedarf stehen zwischen EUR 125.000 und EUR 2 Millionen pro Technologieunternehmen zur Verfügung.
Die stille Beteiligung ist normalerweise auf eine Laufzeit von 10 Jahren begrenzt.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag an die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) weiterleitet. Sie können aber auch den Antrag direkt an die SWG richten.
Antragsberechtigt sind technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Technologieunternehmen (TU), die nicht älter als 10 Jahre sind und die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta