Informationen
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung schwer erkrankter junger Menschen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur flächendeckenden Versorgung und Betreuung von schwerstkranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr beitragen.
Sie erhalten die Förderung für
Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener,Maßnahmen zur Förderung oder Erhaltung der Fähigkeit der Familienangehörigen zur häuslichen Versorgung, Betreuung und Pflege,Maßnahmen in Einrichtungen und bei ambulanten Anbietern sowie Modellprojekte von innovativem Inhalt zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen,die Vernetzung von Angeboten, die einen nachhaltigen Bestand anstreben und erwarten lassen,eine qualifizierte Fortbildung von Krankenpflege- und Pflegekräften sowie von Angehörigen der Zielgruppe,bauliche und investive Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
bei Personalausgaben bis zu 80 Prozent und im Falle von wissenschaftlichen Begleitungen bis zu 100 Prozent,bei Sachausgaben bis zu 100 Prozent für Honorare und bis zu 80 Prozent bei Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätigeder zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihr Vorhaben in Niedersachsen umsetzen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um die Versorgung und Betreuung von Personen bis zum Alter von 20 Jahren handeln, die eine schwerwiegende, auch chronische Erkrankung oder eine schwere körperliche, geistige oder seelische Behinderung aufweisen undhierdurch pflegebedürftig sind, rund um die Uhr Betreuung benötigen, eine eingeschränkte Lebenserwartung haben oder unmittelbar vom Tod bedroht sind.eine schwerwiegende, auch chronische Erkrankung oder eine schwere körperliche, geistige oder seelische Behinderung aufweisen undhierdurch pflegebedürftig sind, rund um die Uhr Betreuung benötigen, eine eingeschränkte Lebenserwartung haben oder unmittelbar vom Tod bedroht sind.Ihr Vorhaben muss dazu dienen, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, oder die interdisziplinäre Zusammenarbeit in institutionalisierter Form verbessern.Sie müssen fachlich geeignete Kräfte einsetzen.Sie müssen vorrangig andere Leistungen von Bund, Land, Kommunen sowie Leistungen der Sozialversicherungsträger ausschöpfen.