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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie junge Menschen in Betrieben zu einem beruflichen Aufenthalt im Ausland beraten oder sie dazu bewegen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt die betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden sowie Auszubildenden und jungen Fachkräften in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Dies gilt auch für die Aufnahme ausländischer Auszubildender und junger Fachkräfte für ein Praktikum in einem Betrieb in Deutschland.
Gefördert werden
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren.
Ihr Zuschuss beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen Sie als Eigenanteil aufbringen.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.
Reichen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10.2026 ein.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ausgewiesene Erfahrung in der wirtschaftsnahen Beratung und Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), Auszubildenden und jungen Fachkräften zum Erwerb von Auslandserfahrung in der dualen Berufsausbildung belegen können.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beraterinnen und Berater, die neben der geförderten Tätigkeit JOBSTARTER plus oder andere EU-, Bundes- oder Landesprogramme mit vergleichbarem Ziel durchführen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch Beraterinnen und Berater, die in Bereichen tätig sind, aus denen sich Interessenkonflikte zur geförderten Beratung ergeben.
Für die dauerhafte Ausbildung in Deutschland erhalten Sie keine Förderung.
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