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Copilot für Förderungen

22. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Wenn Sie Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) planen, die zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Fahrgastinformation sowie zur Verringerung von verkehrsbedingten Emissionen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Thüringen unterstützt Investitionsvorhaben zur Verbesserung und Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit der öffentlich zugänglichen ÖPNV-Infrastruktur durch Unternehmen.
Sie erhalten die Förderung vor allem für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art Ihres Vorhabens zwischen 50 Prozent und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für den Kauf von neuen barrierefreien und sauberen oder emissionsfreien Linienbussen beträgt die Förderung zusätzlich bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Mehrausgaben für den alternativen Antrieb gegenüber dem vergleichbaren Fahrzeug mit konventionellem Antrieb.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als EUR 5.000 betragen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie das geplante Investitionsvorhaben frühzeitig zur Aufnahme in den Investitionsplan des zuständigen Aufgabenträgers anmelden.
Die Anmeldung muss spätestens bis zum 30.9. des dem Vorhabensbeginn vorangehenden Jahres beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) erfolgen. Wenn Ihr Investitionsvorhaben Teil des EFRE-Programms 2021–2027 Thüringen darstellt, ist die Thüringer Aufbaubank Bewilligungsstelle. Das Verfahren wird über das EFRE-Portal 2021–2027 abgewickelt.
Wenn das Vorhaben in den Investitionsplan des Aufgabenträgers und in das Landesprogramm zur Förderung von Investitionen im ÖPNV aufgenommen wurde, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert.
Antragsberechtigt sind Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen des ÖPNV sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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