Informationen
Wenn Sie für Ihre Beschäftigten eine betriebliche Weiterbildung planen, die der Anpassung an die beruflichen Anforderungen des Arbeitsmarkts dient und Ihren Fachkräftebedarf im Hinblick auf den Transformations- und Digitalisierungsprozess absichert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Sie als Unternehmen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der betrieblichen Weiterbildung Ihrer Beschäftigten.
Sie bekommen die Förderung für
die Teilnahme Ihrer Beschäftigten an externen Weiterbildungsmaßnahmen sowiedie Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch externe Weiterbildungsanbieterinnen und Weiterbildungsanbieter. Dies können zum Beispiel Inhouse-Seminare oder -Lehrgänge sein.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
in der Region Trier (Stadt Trier, Landkreis Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis, Landkreis Bernkastel-Wittlich) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je teilnehmender Person undbis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, jedoch maximal EUR 1.500 je Person.Je Kalenderjahr können Sie maximal EUR 30.000 bekommen.
Sie bekommen keine Förderung, wenn die Gesamtkosten der Maßnahme unter EUR 100,00 liegen (Bagatellgrenze).
Sie bekommen auch keine Förderung für Reise-, Bewirtungs- und Übernachtungskosten der Weiterbildungsteilnehmenden.
Richten Sie bitte Ihren Antrag spätestens 1 Monat vor Beginn der Weiterbildung elektronisch über das Onlineformular im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen des Privatrechts mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Maßnahme wird für die Beschäftigten Ihrer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz durchgeführt.Sie wählen eine Maßnahme aus, die von einem akkreditierten Weiterbildungsträger angeboten wird.Die betriebliche Weiterbildungsmaßnahme für Ihre Beschäftigten darf nicht mehr als 120 Stunden umfassen.Ihr Weiterbildungsvorhaben muss zur Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen der Erwerbstätigen beitragen und sich an den Bedarfen Ihres Unternehmens orientieren.Von der Förderung ausgeschlossen sind
öffentliche Unternehmen/Betriebe und Unternehmen/Betriebe in öffentlicher Hand,Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne EU,Weiterbildungen, für die bereits vor Erhalt der Bewilligung eine Anmeldung erfolgt ist oder der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit der unternehmensexternen Weiterbildungsanbieterin oder dem Weiterbildungsanbieter erfolgt ist,Weiterbildungen, die vor Erhalt der Bewilligung begonnen wurden,Teilnahmen an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen sowieunselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme.