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Förderung

FM

Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz

15. Mär. 2024 | Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Öffentliche-Einrichtung +2

8.000€

Zuschuss

Rheinland-Pfalz

keine festgelegte maximale Dauer

Informationen

Wenn Sie als Unternehmen externe Beratungsleistungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Unternehmen bei der Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen, mit denen Sie die die Ressourceneffizienz und die Umsetzung der Abfallhierarchie verbessern.

Sie bekommen die Förderung für

  • Beratungen über technische, organisatorische, wirtschaftliche und strategische Fragen der Ressourceneffizienz,
  • Beratungen zum Zusammenhang zwischen Digitalisierung und Ressourceneffizien,
  • Beratungen zum Produktdesign im Sinne der Ressourceneffizienz und zur Umsetzung der Abfallhierarchie,
  • Beratungen zur Entwicklung von Geschäftsmodellen im Sinne der Ressourceneffizienz und der Circular Economy.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 8.000. Damit können Sie bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben finanzieren. Je Beratertag sind Ausgaben von bis zu EUR 1.000 förderfähig.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, Referat Ressourceneffizienz.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind

  • natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie
  • kommunale Unternehmen.
  • Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Betriebsberatungen finden auf der methodischen Grundlage der VDI Richtlinie 4075 „Produktionsintegrierter Umweltschutz (PIUS)“ statt.
  • Die Beratungsmaßnahmen müssen in der rheinland-pfälzischen Betriebsstätte oder Niederlassung Ihres Unternehmens durchgeführt werden. Deren Ergebnisse müssen auch dort zum Einsatz kommen.
  • Mit dem Vorhaben dürfen Sie nicht vor Erlass eines Zuwendungsbescheids beginnen.
  • Sie wählen das Beratungsunternehmen Ihres Vertrauens frei aus. Eine Liste mit potenziellen Beraterinnen und Beratern ist im Internet erhältlich.
  • Chatte mit der Förderung

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