Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000)
31. Dez. 2019 | Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Informationen
Wenn Ihnen als Landwirtin und Landwirt bei der Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Flächen Einkommensverluste entstehen, weil Sie strengere Auflagen beachten müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Saarland unterstützt Sie als Landwirtin und Landwirt, wenn Sie bestimmte Flächen in Natura-2000-Gebieten und anderen Naturschutzgebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen bewirtschaften. Die Förderung dient als Ausgleich für Mehraufwendungen, die Ihnen durch die umweltgerechte Bewirtschaftung dieser Flächen entstehen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich EUR 250,00 pro Hektar im Verpflichtungszeitraum.
Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme mit dem „Gemeinsamen Antrag“ (Sammelantrag) bis zum 15.5. eines Jahres beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf überwiegend zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzten Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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