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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Wenn Sie eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung in der Land-, Haus- oder Forstwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Stipendium bekommen.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung sowie Ihrer Weiterbildung in der Land-, Haus- und Forstwirtschaft.
Sie können die Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:
Sie erhalten die Förderung als
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Schwerpunkt Ihrer Maßnahme. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage der Richtlinie.
Bei einem Stipendium bekommen Sie maximal EUR 1.200.
Sie beantragen die Förderung der beruflichen Ausbildung und der Vorbereitung auf die Meisterprüfung beim Abschluss des Ausbildungsvertrags, bei der Anmeldung zum BGJ beziehungsweise bei der Anmeldung zu einem Vorbereitungslehrgang für Meisteranwärter.
Mit Ihrer Anmeldung an einer Landwirtschaftsschule oder einer staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft können Sie gleichzeitig einen Antrag für ein Stipendium stellen.
Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme Auszubildende, BGJ- und BFS-Schülerinnen und -Schüler, Meisteranwärterinnen und Meisteranwärter sowie die jeweils 3 jahrgangsbesten Absolventinnen und Absolventen der bayerischen Landwirtschaftsschulen oder einer staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Beta