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Copilot für Förderungen

16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Ihr Unternehmen durch die Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels von unzumutbaren Härten betroffen ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Bund unterstützt Unternehmen, die durch die Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) von unzumutbaren Härten betroffen sind.
Sie erhalten die Förderung für zusätzliche finanzielle Belastungen infolge der Einführung des Brennstoffemissionshandels, die in den Abrechnungsjahren 2021 bis 2026 für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben.
Ihren Förderantrag stellen Sie bis zum 31.7. des Folgejahres elektronisch über die Internetseite der beauftragten Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.
Sie können den Zuschuss mit anderen staatlichen Beihilfen kumulieren, wenn dabei die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge eingehalten werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die darlegen und nachweisen können, dass ihnen durch die Einführung des Brennstoffemissionshandels eine unzumutbare Härte nach den Regelungen der Richtlinie entsteht.
Die Gewährung der Beihilfe ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Nicht antragsberechtigt sind:
Beta