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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie als Kultureinrichtung, Kulturveranstalterin und Kulturveranstalter von durch die Energiekrise verursachten erhöhten Energiekosten betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kultureinrichtung, Kulturveranstalterin und Kulturveranstalter bei der Deckung Ihrer Energiemehrkosten für Gas, Fernwärme, für andere Heizmittel sowie für netzbezogenen Strom.
Sie erhalten die Förderung im Programm „Energie Kulturhilfe NRW“ als Ergänzung zur Förderung aus dem Kulturfonds des Bundes zunächst für den Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
Für eine Förderung im Programm „Energie Kulturhilfe NRW“ müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen, bei einer Förderung durch den Bund erhalten Sie automatisch die Zusatzförderung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Anträge für die „NRW-Herbst-Kulturhilfe-22“ als Ausgleich für erhöhte Energiekosten in den Monaten Oktober bis Dezember 2022 können Sie nicht mehr stellen.
Informationen erhalten Sie über kultur-klima, Informations- und Netzwerksplattform für die Kultur in Nordrhein-Westfalen.
Bitte beachten Sie folgende Antragsfristen:
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, die antragsberechtigt für den Kulturfonds Energie des Bundes sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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