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Copilot für Förderungen
16. Dez. 2019 | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wenn Sie die Wertschöpfungsketten von Bioprodukten verbessern wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt Sie als Unternehmen, Landwirtin und Landwirt, Verband oder Vereinigung im Rahmen des „Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL)“ und der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) bei Maßnahmen zum Aufbau und beim deutlichen Ausbau von Wertschöpfungsketten für Bioprodukte in Ihrer und für Ihre Region.
Es werden gefördert:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch bei der Förderung
Sie stellen Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens in zweifacher Ausfertigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Sie können den Zuschuss mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme kombinieren, wenn die beihilferechtlichen Höchstgrenzen nicht überschritten werden.
Das Förderprogramm ist Teil des „Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)”. Zurzeit umfasst dieses Programm 2 Bereiche: Informations- und Forschungsmanagement. Beachten Sie bitte, dass es für jeden Bereich und die jeweiligen Unterthemen eigene Richtlinien gibt.
Sie können Ihren Antrag bis zum 31.12.2024 einreichen.
Der Zuschuss im Rahmen des Förderprogramms Biowertschöpfungsketten ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen von Personen mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland und dem Schwerpunkt auf ökologischer Landwirtschaft und/oder Verarbeitung von Biolebensmitteln.
Sie müssen Erfahrung in der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen nachweisen können.
Mit Ihren Maßnahmen müssen Sie die Aktivitäten des BÖL ergänzen.
Wenn Sie die Förderung für eine Koordinationsstelle oder für Weiterbildungen, Fortbildungen und Beratungen beantragen, müssen sich mindestens 2 wirtschaftlich tätige Unternehmen für die Dauer des Projekts zusammenschließen. Diese sollten vorzugsweise in der regionalen Lebensmittelwirtschaft oder in einer solchen für Bioprodukte tätig sein.
Sie müssen die von Ihnen geplanten und umgesetzten Maßnahmen transparent machen und Ihre Erfahrungen der BLE zur Verfügung stellen.
Beta