Informationen
Wenn Sie im Verbund mit internationalen Partnerinnen und Partnern wichtige Themen im Bereich der Bioökonomie aufgreifen und bearbeiten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie mit einem Zuschuss zu internationalen Vorhaben im Verbund von Partnerinnen und Partnern aus Deutschland und von außerhalb Europas. Diese Vorhaben müssen bioökonomische Forschungs- und Entwicklungsfragen aufgreifen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie.
Sie erhalten die Förderung für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben als Verbundvorhaben, die sich auf mindestens eines der folgenden 5 Handlungsfeldern beziehen:
biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie (Mikroorganismen, Algen, Pilze, Bakterien, Pflanzen, Insekten et cetera), Arbeiten zum Verständnis und der Modellierung von biologischen Systemen,Projektskizzen zur Erforschung und Etablierung neuartiger Produktionsorganismen für die Primärproduktion und industrielle Produktion,Forschungsansätze zur Entwicklung beziehungsweise Weiterentwicklung innovativer biotechnologischer Verfahrenskonzepte für biobasierte Produktionssysteme sowieForschungsarbeiten, die auf die nachhaltige Erzeugung biogener Ressourcen abzielen,Arbeiten zum Verständnis und der Modellierung von biologischen Systemen,Projektskizzen zur Erforschung und Etablierung neuartiger Produktionsorganismen für die Primärproduktion und industrielle Produktion,Forschungsansätze zur Entwicklung beziehungsweise Weiterentwicklung innovativer biotechnologischer Verfahrenskonzepte für biobasierte Produktionssysteme sowieForschungsarbeiten, die auf die nachhaltige Erzeugung biogener Ressourcen abzielen,konvergierende Technologien und disziplinübergreifende Zusammenarbeit (Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Nanotechnologie, Automatisierung, Miniaturisierung et cetera),Grenzen und Potenziale der Bioökonomie,Transfer in die Anwendung (Wertschöpfungsnetze et cetera),Bioökonomie und Gesellschaft (Wechselwirkungen, Zielkonflikte et cetera),globale Forschungskooperationen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.Der Zuschuss beträgt pro Verbund maximal EUR 500.000.Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich (PtJ) ein. Es sind mehrere Ausschreibungen geplant.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowieLandes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Sie arbeiten in einem internationalen Konsortium mit Partnerinnen und Partnern aus Deutschland und von außerhalb Europas zusammen.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.Die Finanzierung der Arbeiten der ausländischen Partnerinnen und Partnern ist gesichert.Ausländische Partnerinnen und Partner legen neben dem jeweiligen finanziellen Engagement auch die Motivation und Übernahme abgestimmter Arbeiten im Projekt verbindlich dar.Antragstellende prüfen, ob ein Risiko zum Missbrauch der Projektergebnisse besteht. Falls ein solches besteht oder sich abzeichnet, müssen Antragstellende eine Einschätzung des Risiko-/Nutzen-Verhältnisses vorlegen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominimierung aufzeigen.