Blaues Band Deutschland – Auen
15. Jan. 2019 | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Informationen
Wenn Sie an Bundeswasserstraßen und deren Auen sowie in angrenzenden Bereichen Vorhaben planen, die der Wiederherstellung und Entwicklung naturnaher Flussauen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt die naturnahe Entwicklung von Auen entlang der Bundeswasserstraßen durch Förderung folgender Einzel- und Verbundvorhaben:
Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen, beispielsweise Feuchtgrünland, Röhrichte und Großseggenriede,Entwicklung und Anlage von standortthermischen Auenwäldern und Gehölzen,Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse,Schaffung und Aufwertung von Saumstrukturen, beispielsweise in Form von Hecken oder Feldrainen,Ausdehnung der Auennutzung,Förderung von standortgerechten Nutzungen,Wiederherstellung von naturnahen Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen,Rück- und Umbau oder Verlegung von Infrastrukturelementen wie Wegen oder Versorgungsleitungen,Maßnahmen zur Bodenverbesserung,Entwicklung naturnaher Uferbereite, beispielsweise durch die Herstellung von Uferabflachungen und amphibischen Wasserwechselzonen,Entfernung, Schlitzung und Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen sowieFörderung von Maßnahmen zur Sicherung der Bestände und zur Wiederansiedlung von auentypischen Arten in Zusammenhang mit Biotop-Entwicklungsmaßnahmen, beispielsweise durch die erneute Ansiedlung von Pflanzenarten.Sie können einen Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Projektskizzen bitte per E-Mail beim Bundesamt für Naturschutz (BfN)ein. Bitte nutzen Sie für die Erstellung von förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Eine Förderung aus dem Programm „Blaues Band Deutschland – Auen“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz oder Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.An dem geplanten Vorhaben muss ein berechtigtes Bundesinteresse bestehen.Das Vorhaben muss mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden abgestimmt und grundsätzlich in Deutschland durchgeführt werden.Es muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben nicht der Erfüllung der konkreten gesetzlichen Verpflichtungen des Antragstellers dient.Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.