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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Wenn Sie als Gemeinde oder Gemeindeverband im ländlichen Raum ein Vorhaben zur besseren Versorgung Ihrer Region mit schnellem Internet planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Saarland fördert kommunale Vorhaben zur Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 500.000 pro Einzelvorhaben.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe führen Sie vor der Antragstellung und unter Einbeziehung des Zweckverbandes eGo-Saar (Breitbandberatungs- und -koordinierungsstelle) ein Vorerkundungsverfahren durch. In diesem Verfahren wird die Bedarfs- und Angebotssituation im Zielgebiet ermittelt. In der 2. Stufe richten Sie bitte Ihren Antrag zum 15.12. des Vorjahres an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände im ländlichen Raum des Saarlands.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta