
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Informationen
Wenn Sie als Jugendlicher oder junger Erwachsener zur Schule gehen, eine Ausbildung absolvieren oder studieren, können Sie unter bestimmten Umständen BAföG zur Finanzierung Ihrer Ausbildung und Ihres Lebensunterhalts bekommen.
Kontext
Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt Sie bei Ihrer Ausbildung, beim Schulbesuch oder beim Studium mit einem Zuschuss und/oder einem Darlehen. Grundlage dafür ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Gefördert werden Ausbildungen an folgenden öffentlichen oder privaten Institutionen: allgemein- und berufsbildende Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen. Ebenfalls gefördert wird die Teilnahme an entsprechenden Fernunterrichtslehrgängen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss und/oder Darlehen. Grundsätzlich erhalten Schülerinnen und Schüler einen Vollzuschuss, Studierende und Auszubildende an Höheren Fachschulen und Akademien zur Hälfte einen Zuschuss und zur Hälfte ein zinsloses Staatsdarlehen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung. Zusätzlich kann ein Kinderbetreuungszuschlag gezahlt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich zudem nach dem gesetzlich festgelegten Bedarf und dem anzurechnenden Einkommen und Vermögen.
Den BAföG-Antrag stellen Sie bei folgenden Stellen:
Ihren Antrag müssen Sie spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns einreichen. Bei verspäteten Anträgen beginnt die Förderung mit dem Antragsmonat. Die Förderung beginnt frühestens im ersten Monat Ihrer Ausbildung.
Sie können Ihren Antrag auch elektronisch stellen. Der digitale Online-Antragsassistent wird nach und nach in jedem Bundesland verfügbar gemacht.
rechtliche Voraussetzungen
Für eine Förderung auf Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gelten folgende Bedingungen:
Antragsberechtigt sind Personen
die eine förderfähige Ausbildung absolvieren.
Dabei müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
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