Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie als Handwerks- oder Planungsunternehmen an Kurzschulungen und/oder Coachings für die Beratung, die Planung, den Einbau und die Einregulierung von Wärmepumpen teilnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Qualifizierung zusätzlicher Fachkräfte in Handwerks- oder Planungsunternehmen für die Beratung, die Planung, den Einbau und die Einregulierung von Wärmepumpen.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben und insgesamt höchstens EUR 5.000.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme und unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9.2025 ein.
Antragsberechtigt für Schulungen sind
mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Antragsberechtigt für Coachings sind Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik und Kälte-Klima mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
Beta