Informationen
Wenn Sie als Kommune ein klimafreundliches Wohngebäude oder Nichtwohngebäude neu bauen oder erstmalig erwerben wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) fördert Ihre Maßnahmen als Kommune zum nachhaltigen Bauen von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland. Förderfähig sind der Neubau und der Ersterwerb von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden in den 2 Stufen „klimafreundliches Wohn/-Nichtwohngebäude“ und „klimafreundliches Wohn-/Nichtwohngebäude – mit QNG“. Dabei erfüllen die geförderten Wohn-/Nichtwohngebäude als Effizienzhaus/-gebäude 40 die Anforderungen an die Nachhaltigkeitszertifikate „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM“.
Sie erhalten die Förderung für
Bauwerkskosten,Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung undEigenleistungen.Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) oder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM“ (QNG-PREMIUM) werden von einer akkreditierten Zertifizierungstelle zuerkannt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
in der Stufe „klimafreundliches Wohngebäude“ 5 Prozent, maximal EUR 5.000 pro Wohneinheit bei bis zu EUR 100.000 förderfähigen Kosten pro Wohneinheit,in der Stufe „klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ 12,5 Prozent, maximal EUR 18.750 pro Wohneinheit bei bis zu EUR 150.000 förderfähigen Kosten pro Wohneinheit,in der Stufe „klimafreundliches Nichtwohngebäude“ 5 Prozent, maximal EUR 500.000 auf bis zu EUR 2.000 pro Quadratmeter Nettogrundfläche förderfähige Kosten, maximal EUR 10 Millionen pro Vorhaben undin der Stufe „klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“ 12,5 Prozent, maximal EUR 1,875 Millionen auf bis zu EUR 3.000 pro Quadratmeter Nettogrundfläche förderfähige Kosten, maximal EUR 15 Millionen pro VorhabenBitte beantragen Sie die Förderung direkt bei der KfW.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle Investorinnen und Investoren und Ersterwerbenden von förderfähigen Wohngebäuden beziehungsweise Wohneinheiten und Nicthwohngebäuden, wie zum Beispiel
kommunale Gebietskörperschaften,rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,Gemeindeverbände,Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können.Nicht antragsberechtigt sind
der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen sowiepolitische Parteien.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Der Ersterwerb muss innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erfolgen.Ihr Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden und die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.Sie müssen das Wohngebäude beziehungsweise die Wohneinheiten oder das Nichtwohngebäude mindestens 10 Jahre dem Zweck entsprechend nutzen.Alle technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie müssen eingehalten werden.Sie müssen einen Energieeffizienz-Experten oder eine Energieeffizienz-Expertin aus der Energieeffizienz-Expertenliste in der entsprechenden Kategorie einbinden.Für das Erreichen der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ oder „Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“ müssen Sie einen QNG-Nachhaltigkeits-Berater oder eine QNG-Nachhaltigkeits-Beraterin und eine QNG-Zertifizierungsstelle einbeziehen.Keine Förderung erhalten Sie für
den Erwerb von Grundstücken,Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben,entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (zum Beispiel käuflicher Erwerb) und deren Umgehungen (zum Beispiel durch Treuhandgeschäfte),Vorhaben, die von der KfW Bankengruppe ausgeschlossen sind.