Wenn Sie in den Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit in Höhe von bis zu EUR 25 Millionen und einen Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik zum Monitoring und um die Effizienz von Energie- und Materialströmen zu regeln,Energiemanagement-Software inklusive der Kosten für Schulungen Ihrer Beschäftigten.Keine Förderung bekommen Sie
für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.Wenn Sie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik oder Energiemanagement-Software kaufen wollen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen bekommen.
Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:
kleine Unternehmen: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,mittlere Unternehmen: bis zu 40 PRozent der förderfähigen Kosten,große Unternehmen: bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.Sie können einen Tilgungszuschuss von maximal EUR 15 Millionen bekommen.
Förderfähige Kosten sind
alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,Nebenkosten für die Planung und Installation.Förderfähig sind auch die Kosten für
den Anschluss der geförderten Technologien, inklusive notwendiger baulicher Maßnahmen, unddie Erstellung eines Messkonzepts durch Dienstleistende.Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen,
dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben,dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Fristen
Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.6.2024Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in TeilbeträgenNachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 12 Monaten nach der Vollauszahlung des Kreditsrechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
private Unternehmen,kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform,Landesunternehmen mit privater Rechtsform,freiberuflich Tätige,Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz durchführen,mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.Sie müssen kreditwürdig sein.Die geförderte Maßnahme muss in Deutschland durchgeführt und mindestens 3 Jahre betrieben werden.Ihre Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen.Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.Für Contractoren gelten zusätzliche Voraussetzungen.