Informationen
Wenn Sie in hocheffiziente Querschnittstechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Investitionskosten bekommen.
Kontext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland.
Im Modul 1 Querschnittstechnologien sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen beziehungsweise Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung förderfähig.
Sie bekommen die Förderung für
elektrische Motoren und Antriebe,elektrisch angetriebene Pumpen,Ventilatoren,Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung,Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung,thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen beziehungsweise Anlagenteilensowie für Komponenten im Zusammenhang mit den aufgeführten Technologien, beispielsweise Frequenzumrichter und Wärmerückgewinnungseinrichtungen in raumlufttechnischen Anlagen.
Keine Förderung bekommen Sie
für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:
kleine Unternehmen: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,mittlere Unternehmen: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten,große Unternehmen: bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.Förderfähige Kosten sind:
alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme. Die Maximalgrenze für den Zuschuss liegt bei EUR 200.000.Nebenkosten für die Planung und Installation. Die Maximalgrenze liegt bei 30 Prozent der Investitionskosten.Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen,
dass Sie das Geld für die Maßnahme ausgegeben haben unddass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Fristen
Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.6.2024Umsetzung der Maßnahme: normalerweise innerhalb von 24 Monaten nach dem BewilligungsbescheidNachweis der Umsetzung der Maßnahme: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraumsrechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
private Unternehmen,kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform,Landesunternehmen mit privater Rechtsform,freiberuflich Tätige undContractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen,mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.Die geförderte Maßnahme muss in Deutschland durchgeführt und mindestens 3 Jahre betrieben werden.Ihre Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen.Ihre Maßnahme muss inklusive Nebenkosten netto mindestens EUR 2.000 kosten.Für Contractoren gelten zusätzliche Voraussetzungen.