Informationen
Wenn Sie die eigene Transformation hin zur Treibhausgasneutralität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten bekommen.
Kontext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Erstellung eines Transformationskonzeptes zur Umsetzung von Investitionsvorhaben hin zur Treibhausgasneutralität in Unternehmen.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:
Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten, wobei nur Standorte in Deutschland berücksichtigt werden,Kosten für Energieberatungen und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement),Erstellung des Transformationskonzeptes und damit im Zusammenhang entstehende weitere Kosten für beispielsweise unternehmensübergreifende Beratungen zu Lieferketten,erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzepts.Keine Förderung bekommen Sie
für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,Eigenleistungen,wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab und beträgt maximal EUR 50.000:
kleine Unternehmen: bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten,mittlere Unternehmen: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,große Unternehmen: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten.Als aktives Mitglied im Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 10 Prozent bei einer maximalen Förderhöhe von EUR 80.000.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Fristen
Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.6.2024Erstellung des Transformationskonzeptes: normalerweise innerhalb von bis zu 12 Monatenrechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
private Unternehmen,kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform,Landesunternehmen mit privater Rechtsform,freiberuflich Tätige undContractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen,mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Weitere Voraussetzungen:
Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.Die geförderte Maßnahme muss in Deutschland durchgeführt und mindestens 3 Jahre betrieben werden. Für Maßnahmen, die Teil eines Transformationskonzepts sind, kann eine Verlängerung auf bis zu 5 Jahre beantragt werden.Ihre Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen.Für Contractoren gelten zusätzliche Voraussetzungen.