Matching-
Copilot für Förderungen
16. Aug. 2023 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie in Anlagen zur Elektrifizierung Ihres Unternehmens investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 33 Prozent der Investitionskosten bekommen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert investive Maßnahmen von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland.
Im Modul 6 Elektrifizierung von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen sind Investitionen zum Austausch oder zur Umrüstung von Anlagen förderfähig, sodass diese mit elektrischer Energie betrieben werden.
Sie bekommen die Förderung für
Keine Förderung bekommen Sie
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 33 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten und hat eine Maximalgrenze von EUR 200.000.
Förderfähige Kosten sind
Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen,
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Antragsberechtigt sind
mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta