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Copilot für Förderungen
16. Feb. 2024 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie an Bestandsgebäuden Sanierungsmaßnahmen durchführen wollen, die das energetische Niveau des Gebäudes verbessern, und dafür einen Zuschuss auf Grundlage der BEG bekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein ergänzendes Darlehen erhalten.
Die KfW Bankengruppe (KfW) unterstützt die Finanzierung von Sanierungsvorhaben an Wohngebäuden, die auf Grundlage der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Zuschussförderung erhalten.
Folgende Maßnahmen werden dabei gefördert:
Sie erhalten die Förderung als ergänzendes Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, maximal EUR 120.000 pro Wohneinheit.
Wenn Ihr Haushaltsjahreseinkommen bis zu EUR 90.000 beträgt und Sie das Wohngebäude oder die Wohneinheit selbst nutzen, können Sie einen zusätzlichen Zinsvorteil erhalten.
Die Laufzeit beträgt mindestens 4 und maximal 35 Jahre. Bis zu 5 Jahre können tilgungsfrei sein.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens und innerhalb von 12 Monaten nach Ihrer Zusage über die Zuschussförderung unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei Ihrer Hausbank. Diese leitet die Anträge an die KfW weiter.
Sie können Ihren Antrag für die Förderung von Heizungstechnik durch die KfW bis zum 30.11.2024 nachreichen, wenn der Beginn der Bauarbeiten zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.8.2024 erfolgt ist.
Für dasselbe Wohngebäude können für unterschiedliche förderfähige Einzelmaßnahmen mehrere Anträge, gegebenenfalls von unterschiedlichen Antragstellenden gestellt werden, solange der maximal mögliche Kreditbetrag pro Wohneinheit eingehalten wird.
Antragsberechtigt sind alle Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden, wie
Nicht antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta