die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz.Wenn Sie an Bestandsgebäuden Maßnahmen zur Heizungssanierung durchführen und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Die KfW Bankengruppe (KfW) unterstützt Maßnahmen zur Heizungssanierung an Bestandsgebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz. Auf Grundlage der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werden folgende Maßnahmen gefördert:
Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung (zum Beispiel solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien),Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz,provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt sowieSie erhalten die Förderung als Investitionszuschuss („Zuschuss“) mit ergänzenden individuellen Bonussätzen und einem Emissionsminderungszuschlag.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
Die Obergrenze der Förderung beträgt 70 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit und setzt sich aus der Grundförderung und der Bonusförderung zusammen.
In der Grundförderung können Sie 30 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtkosten erhalten.
Für einzelne Maßnahmen werden Boni gewährt:
Für Wärmepumpen wird Ihnen zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn Sie als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschließen oder ein natürliches Kältemittel verwenden (Effizienzbonus).Der Klimageschwindigkeitsbonus erhöht Ihre Förderung um bis zu 20 Prozentpunkte, wenn Sie eine alte Gas- oder Biomasseheizung beziehungsweise eine Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen.Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu EUR 40.000 erhöht sich Ihre Förderung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) um 30 Prozentpunkte (Einkommensbonus).Die Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtkosten beträgt
EUR 30.000 für die 1. Wohneinheit,jeweils EUR 15.000 für die 2. bis 6. Wohneinheit undjeweils EUR 8.000 ab der 7. Wohneinheit.Für die Errichtung von Biomasseanlagen, die einen Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten, wird Ihnen zusätzlich zu Grund- und Bonusförderung ein Emissionsminderungszuschlag von EUR 2.500 gewährt.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie vor Beginn der Maßnahme Ihren Antrag bei der KfW ein. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen, die Sie für die Ausführung Ihrer Maßnahme benötigen.
Die Antragsmöglichkeiten beginnen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Für Vorhaben, die Sie zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.8.2024 beginnen kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Für Vorhaben, mit Antragsmöglichkeit ab dem 31.8.2024 können Sie bereits vorher Lieferungs- oder Leistungsverträge abschließen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von Wohngebäuden in Deutschland.
Ab 27.2.2024 sind natürliche Personen antragsberechtigt, die Eigentümerin oder Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern sind und diese mit einem Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz selbst bewohnen.Voraussichtlich ab Mai 2024 sind natürliche Personen antragsberechtigt, die Eigentümerin oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie WEG für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.Voraussichtlich ab August 2024 sind natürliche Personen antragsberechtigt, die Eigentümerin oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sind sowie von selbst bewohnten und vermieteten Eigentumswohnungen in WEG für Maßnahmen am Sondereigentum.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige für das Wohngebäude muss mindestens 5 Jahre zurückliegen.Ihre Maßnahme muss zur Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beitragen, sodass es nach Abschluss der Maßnahme dem aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) entspricht.Mit Ihrer Maßnahme muss eine Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden sein.Sie müssen eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ oder ein Fachunternehmen einbinden.Nicht gefördert werden
Eigenbauanlagen und Prototypen sowiegebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlageteilen.