Informationen
Wenn Sie ein hoch innovatives und anwendungsnahes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Technologien für Cloud- und Edge-Services planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei Vorhaben, die im Rahmen des „Important Project of Common European Interest – Next Generation Cloud Infrastructure and Services“ (IPCEI-CIS) einen Beitrag zur Schaffung eines „Multi-Provider Cloud-Edge Continuums“ leisten.
Im Mittelpunkt stehen Technologien für energiesparende, hocheffiziente, automatisierte und miteinander verbundene Cloud- und Edge-Services, die den Austausch und die Verarbeitung sehr großer Datenmengen mit niedriger Latenz ermöglichen.
Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundvorhaben zu folgenden Themenschwerpunkten:
Robotik und Automatisierung, beispielsweise in der Logistik, der industriellen Produktion oder der Laborautomation,Anwendungen für den Mobilitätssektor, beispielsweise Echtzeitkommunikation zwischen Fahrzeugen und Umwelt, Optimierung von Verkehr und Logistik, digitale Begleitung von Reisenden,Steigerung der Energieeffizienz, beispielsweise durch das Monitoring und die Verteilung von Energie nach vorhandenen Bedarfen, Koordinierung von dezentralen Energiequellen, -speichern und -verbrauchern,Einbindung von Industrie-4.0-Lösungen und Industrial-Internet-of-Things (IIoT)-Anwendungen in das Cloud-Edge-Kontinuum,Resilienz und Ausfallsicherheit von digitaler Infrastruktur, beispielsweise durch die dezentrale und redundante Verteilung von Rechenleistung, Erforschung von Sicherheitssystemen und -komponenten,Anwendungen für den Gesundheitssektor, beispielsweise Echtzeitanwendungen in der Telemedizin, dezentrale, geschützte, datensouveräne Verarbeitung von Gesundheitsdaten, Anwendung des verteilten Maschinellen Lernen, Monitoring von Echtzeitdaten mittels digitaler Zwillinge.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer beihilfefähigen Kosten je Unternehmen und Vorhaben und ist auf maximal EUR 25 Millionen begrenzt.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sowie als Verbundvorhaben erhalten Sie folgende Boni:
10 Prozent für mittlere Unternehmen,20 Prozent für kleine Unternehmen,15 Prozent für Verbundvorhaben zwischen Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, oder mit Teilnehmenden in mindestens 2 Mitgliedstaaten oder einem Mitgliedstaat und einer Vertragspartei des EWR-Abkommens, wobei kein Unternehmen mehr als 70 Prozent der Kosten trägt,einem Unternehmen und mindestens einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung, die mehr als 10 Prozent der Kosten trägt und ihre eigenen Forschungsergebnisse veröffentlichen darf.Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, oder mit Teilnehmenden in mindestens 2 Mitgliedstaaten oder einem Mitgliedstaat und einer Vertragspartei des EWR-Abkommens, wobei kein Unternehmen mehr als 70 Prozent der Kosten trägt,einem Unternehmen und mindestens einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung, die mehr als 10 Prozent der Kosten trägt und ihre eigenen Forschungsergebnisse veröffentlichen darf.Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze ein. In der 2. Stufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Der vom BMWK beauftragte Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH unterstützt Sie bei der Klärung offener Fragen.
Fristen
Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bis 24.3.2024 ein. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise von der Förderung ausgeschlossen werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland,staatliche und nicht staatliche Hochschulen,Forschungseinrichtungen,öffentliche Einrichtungen und sonstige Einrichtungen mit Interesse an Forschung, Entwicklung und Innovation.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Für Ihr Vorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen, das ohne Förderung nicht oder nicht ausreichend umgesetzt werden kann.Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen.Die Gesamtfinanzierung für Ihr Vorhaben muss sichergestellt sein und in einem Finanzierungsplan und einem Bonitätsnachweis vorgelegt werden.Sie müssen über die notwendigen Qualifikationen und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.Ihre im Vorhaben entwickelten Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen müssen einen hohen Innovationsgehalt haben.Ihr Vorhaben muss direkt an die im Rahmen des IPCEI-CIS geförderten Themen anknüpfen und sich in den gesamteuropäischen Kontext integrieren.Die Ergebnisse Ihres Projekts müssen positive Beiträge zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Industrie und Wirtschaft leisten.Sie müssen Wissen und Innovation aus Ihrem Vorhaben auf nationaler und europäischer Ebene verbreiten und zugänglich machen.