Informationen
Wenn Sie ein klimafreundliches Wohngebäude oder eine klimafreundliche Wohneinheit neu bauen oder erstmalig erwerben wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) fördert Ihre Maßnahmen zum nachhaltigen Bauen von Wohngebäuden und Wohneinheiten in Deutschland. Förderfähig sind der Neubau und der Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in den 2 Stufen „klimafreundliches Wohngebäude“ und „klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Dabei erfüllen die geförderten Wohngebäude als Effizienzhaus 40 die Anforderungen an die Nachhaltigkeitszertifikate „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM“.
Sie erhalten die Förderung für
Bauwerkskosten,Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung undEigenleistungen.Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) oder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM“ (QNG-PREMIUM) werden von einer akkreditierten Zertifizierungstelle zuerkannt.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, maximal jedoch
in der Stufe „klimafreundliches Wohngebäude“ EUR 100.000 pro Wohneinheit undin der Stufe „klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ EUR 150.000 pro Wohneinheit.Sie können aus mehreren Laufzeitvarianten mit unterschiedlichen Tilgungsfreijahren und Zinsbindungen auswählen.
Beantragen Sie die Förderung bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle Investorinnen und Investoren und Ersterwerbenden von förderfähigen Wohngebäuden beziehungsweise Wohneinheiten, wie zum Beispiel
natürliche Personen (zur Selbstnutzung und zur Fremdnutzung),Wohneigentumsgemeinschaften (zur Fremdnutzung),Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige (zur Fremdnutzung),Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände (zur Fremdnutzung),gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen (zur Fremdnutzung),Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen (zur Fremdnutzung),juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften (zur Fremdnutzung).Nicht antragsberechtigt sind
der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen sowiepolitische Parteien.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Der Ersterwerb muss innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erfolgen.Ihr Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden und die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.Sie müssen das Wohngebäude beziehungsweise die Wohneinheiten mindestens 10 Jahre dem Zweck entsprechend nutzen.Alle technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie müssen eingehalten werden.Sie müssen einen Energieeffizienz-Experten oder eine Energieeffizienz-Expertin aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ einbinden.Für das Erreichen der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ müssen Sie einen QNG-Nachhaltigkeits-Berater oder eine QNG-Nachhaltigkeits-Beraterin und eine QNG-Zertifizierungsstelle einbeziehen.Keine Förderung erhalten Sie für
den Erwerb von Grundstücken,Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben,entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (zum Beispiel käuflicher Erwerb), die über den selbstnutzenden Erwerb einer Wohneinheit hinausgehen und deren Umgehungen (zum Beispiel durch Treuhandgeschäfte),Vorhaben, die von der KfW Bankengruppe ausgeschlossen sind.