Informationen
für Transformationspläne und Machbarkeitsstudien (Modul 1): bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 2 Millionen für 12 Monate,Für Maßnahmen zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 Prozent durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze im Rahmen folgender Module:
Modul 1: Transformationspläne, Machbarkeitsstudien Transformationspläne für Bestandswärmenetze mit dem Ziel der vollständigen Versorgung durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045Machbarkeitsstudien für die Errichtung treibhausgasneutraler Wärmenetze mit ansteigenden Anteilen erneuerbarer Energien und Abwärme bis 2045Transformationspläne für Bestandswärmenetze mit dem Ziel der vollständigen Versorgung durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045Machbarkeitsstudien für die Errichtung treibhausgasneutraler Wärmenetze mit ansteigenden Anteilen erneuerbarer Energien und Abwärme bis 2045Modul 2: Systemische Förderung (Investitions- und Betriebskostenförderung) Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme (mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme)Transformation von Bestandsnetzen zur vollständigen Dekarbonisierung bis 2045Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme (mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme)Transformation von Bestandsnetzen zur vollständigen Dekarbonisierung bis 2045Modul 3: Einzelmaßnahmen SolarthermieanlagenWärmepumpenBiomassekesselWärmespeicherRohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von WärmenetzenWärmeübergabestationenSolarthermieanlagenWärmepumpenBiomassekesselWärmespeicherRohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von WärmenetzenWärmeübergabestationenSie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für Investitionen in Neubaunetze und in Bestandsnetze (Modul 2): bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 100 Millionen pro Vorhaben für 4 Jahre, Betriebskosten können für die Erzeugung und Einspeisung von Wärme aus Solarthermieanlagen und aus strombetriebenen Wärmepumpen gefördert werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Anlage und der Jahresarbeitszahl in den ersten 10 Jahren nach Inbetriebnahme.Betriebskosten können für die Erzeugung und Einspeisung von Wärme aus Solarthermieanlagen und aus strombetriebenen Wärmepumpen gefördert werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Anlage und der Jahresarbeitszahl in den ersten 10 Jahren nach Inbetriebnahme.für Einzelmaßnahmen (Modul 3): bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 100 Millionen pro Vorhaben für 2 Jahre.Ihre Ausgaben für Planungsleistungen und für die Bewertung konkreter Maßnahmen einschließlich ihrer Genehmigungsfähigkeit sind in Modul 1 förderfähig.
Das Förderverfahren ist einstufig. Den Antrag stellen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie können den Zuschuss nicht mit staatlichen Beihilfen für das gleiche Projekt kumulieren, es sei denn, es handelt sich um unterschiedliche Kosten.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen,wirtschaftlich tätige Kommunen,kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen,kommunale Zweckverbände,eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften undContractoren.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Das betrachtete Wärmenetz muss mindestens zur Hälfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden.An das Wärmenetz müssen mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten angeschlossen sein.Die Anteile erneuerbarer Energien und Abwärme müssen für die Wegmarken 2030, 2035 und 2045 ansteigend sein, wobei der zulässige Anteil von Biomasse begrenzt ist.Für Vorhaben von Contractoren ist der jeweilige Entwurf des Contractingvertrags vorzulegen, der den Contractor und den oder die Contractingnehmer als Vertragsparteien benennt und das Contractingverhältnis abschließend regelt.Es werden nur die Kosten gefördert, die von einer Wirtschaftsprüferin oder einem Wirtschaftsprüfer oder einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater testiert beziehungsweise bestätigt werden.Für die Förderung von Investitionen und Betriebskosten (Modul II) muss ein Transformationsplan oder eine Machbarkeitsstudie (Modul I) und eine Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke vorliegen.Nicht gefördert werden Anlagen zur Verbrennung synthetischer Gase und zur Wärmebereitstellung aus fossilen Energieträgern.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission und der Leitlinien für staatliche Beihilfen.