Matching-

Copilot für Förderungen
16. Mär. 2023 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie als ein Unternehmen Direktinvestitionen im Ausland tätigen und dort ein politischer Krisenfall eintritt, kann die Bundesregierung Investitionsgarantien übernehmen.
Die Bundesregierung kann Direktinvestitionen Ihres Unternehmens im Ausland gegen politische Risiken im Anlageland durch die Übernahme von Garantien absichern. Folgende Direktinvestitionen, die auf die Bar-, Sach- oder immaterielle Leistungen erbracht werden, können abgesichert werden:
Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie.
Gedeckt werden Gesellschafter- und Gläubigerrechte sowie Vermögenswerte der Projektgesellschaft, die sich im Anlageland aufgrund der dort investierten Mittel ergeben.
Folgende politische Risiken werden abgedeckt:
Wirtschaftliche Risiken werden nicht abgedeckt.
Je Anlageland oder Projekt bestehen keine Begrenzungen der Garantiebeträge.
Die Laufzeit der Garantie beträgt bis zu 15 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 20 Jahre. Bei Ablauf ist eine Verlängerung um jeweils bis zu 5 Jahre möglich.
Ihren Antrag richten Sie an die PricewaterhouseCoopers GmbH. Die Gesellschaft ist ermächtigt, Erklärungen für den Bund abzugeben und anzunehmen. Über die Garantieanträge entscheidet abschließend der Interministerielle Ausschuss für Kapitalanlagegarantien unter Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Die Bearbeitung der Garantieanträge ist bis zu einem Garantiebetrag von EUR 5 Millionen frei. Bei höheren Garantieanträgen wird eine einmalige Gebühr von 0,05 Prozent des Garantiebetrags erhoben. Diese Gebühr ist pro Antrag auf einen Höchstwert von EUR 10.000 begrenzt.
Für Kapital- und Ertragsdeckungen wird jährlich ein laufendes Entgelt von 0,5 Prozent erhoben. Dessen Höhe wird jeweils auf den zu Beginn des Garantiejahres garantierten Betrag ermittelt.
Investitionsgarantien können in Kombination mit Exportkreditgarantien sowie Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) gewährt werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland.
Die Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Beta