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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert im Rahmen von Modellvorhaben investive und nicht investive Einzelprojekte und Verbundprojekte. Diese werden im Rahmen von Ideen- und Projektwettbewerben ausgewählt. Vorrangig gefördert werden Kooperationsprojekte mit Beteiligten aus verschiedenen Branchen, öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen in den Revieren sowie überbetriebliche Projekte.
Die Fördergebiete sind Landkreise in oder mit engem Bezug zu den Braunkohleregionen
Inhaltliche Schwerpunkte der Förderung sind
Grundlage für die Förderung im jeweiligen Revier ist das Regionale Investitionskonzept (RIK), das in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) von den Regionalpartnern erstellt wurde. Das RIK ist die zentrale Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für die Akteure vor Ort.
Sie können einen Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren erhalten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben oder Kosten. Der Höchstbetrag pro Einzelvorhaben ist auf EUR 200.000 begrenzt. Verbundvorhaben können bis zu einem Höchstbetrag von EUR 800.000 bezuschusst werden und mit maximal EUR 200.000 je Antragstellerin oder Antragsteller.
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Eigenanteil mindestens 40 Prozent.
Der Höchstbetrag für Personal- und Sachkosten bei einem Regionalpartner beträgt
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst veröffentlichen der Bund oder die beauftragten Abwicklungspartner in den Regionen Ideen- und Projektwettbewerbe. Die Kontaktdaten der Abwicklungspartner werden im Internet bekanntgegeben.
Zur Teilnahme an den Ideen- und Projektwettbewerben können Sie Ihre Projektskizzen bei der im Wettbewerbsaufruf genannten Stelle einreichen. Im Aufruf werden die Voraussetzungen für die Teilnahme erläutert.
Ansprechpartner für Förderbekanntmachungen des Bundes ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die grundsätzlich ihren Sitz in den genannten Braunkohlerevieren haben sollen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta