Wenn Sie die individuelle Lebenssituation von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Kooperations- oder Projektverbünde, die mit ihren Maßnahmen die soziale und ökonomische Teilhabe von Familien mit erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen verbessern.
Das BMAS unterstützt Maßnahmen für folgende Zielgruppen:
Familien/Eltern mit Kindern, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende oder aufstockende Leistungen) beziehen,Familien, die Kindergeldzuschlag und künftig Kindergrundsicherung beziehen oder Anspruch darauf haben,Familien, das heißt Eltern und ihre Kinder, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind.Sie erhalten die Förderung für
Maßnahmen und Aktivitäten zur sozialen und ökonomischen Teilhabe der genannten Zielgruppen, mit folgenden möglichen Handlungsansätzen: Beratungs- und Coachingangebote und Familiencoaches mit einer ganzheitlichen Beratung, beispielsweise zu den Bereichen: eingeschränkte Mobilität, fehlende Kinderbetreuung, fehlende Alltagsstrukturierung, Konflikte und Probleme beim Zugang und Kontakt zu Behörden, Schulden oder Suchtprobleme,Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen sowie von lokalen Bildungs- und Hilfsangeboten,Erhalt der Beschäftigung und/oder Ausweitung einer Beschäftigung zu einer bedarfsdeckenden Beschäftigung,Unterstützung von Eltern mit Behinderungen,Beratungs- und Coachingangebote und Familiencoaches mit einer ganzheitlichen Beratung, beispielsweise zu den Bereichen: eingeschränkte Mobilität, fehlende Kinderbetreuung, fehlende Alltagsstrukturierung, Konflikte und Probleme beim Zugang und Kontakt zu Behörden, Schulden oder Suchtprobleme,Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen sowie von lokalen Bildungs- und Hilfsangeboten,Erhalt der Beschäftigung und/oder Ausweitung einer Beschäftigung zu einer bedarfsdeckenden Beschäftigung,Unterstützung von Eltern mit Behinderungen,Auf- und Ausbau der Kooperationsstrukturen für eine bessere Unterstützung der Familien.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus dem ESF Plus und Bundesmitteln. Je nach Region ist die Höhe der Zuschüsse unterschiedlich. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF Plus gilt:
für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.In dem gesamten Förderzeitraum können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben zwischen EUR 700.000 und EUR 3 Millionen betragen.
Ihre Eigenbeteiligung muss mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Interessenbekundung elektronisch über das Projektverwaltungssystem ein. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS).
Im gesamten Förderzeitraum sind 2 Aufrufe zur Einreichung einer Interessenbekundung und ein daran anschließendes Antragsverfahren geplant.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise
öffentliche Einrichtungen,Kommunen,Träger der freien Wohlfahrtspflege,Bildungsträger,sonstige gemeinnützige Träger,Unternehmen,Forschungseinrichtungen sowieVerbände.Weitere Voraussetzungen:
Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027.Sie weisen Ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens nach.In Ihrem Kooperations- oder Projektverbund arbeiten Partnerinnen und Partnern aus der Region zusammen und die örtliche Arbeitsverwaltung (Jobcenter und/oder Agenturen für Arbeit) sowie Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden) beteiligt sich aktiv am Verbund.Sie stimmen bereits vorhandene Kooperationsstrukturen aufeinander ab und vermeiden Doppelstrukturen.Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören, sowie Maßnahmen in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen.