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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Wenn Sie Vorhaben planen, die dazu beitragen, dass der Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland gestoppt und in einen positiven Trend umgekehrt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bei Vorhaben, die eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung haben oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundvorhaben in folgenden Schwerpunkten:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren. Für Kleinprojekte ist eine Förderung für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren möglich.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sind Sie eine gemeinnützige Organisation (Sie wollen keinen Gewinn erzielen) mit einem Projekt mit außerordentlichem Bundesinteresse, eine finanzschwache Kommune oder führen Sie ein Kleinprojekt zum Insektenschutz durch, können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Ihr Kleinprojekt zum Insektenschutz kann mit EUR 5.000 bis EUR 25.000 gefördert werden.
Für Kleinprojekte ist das Förderverfahren einstufig. Den Antrag reichen Sie bitte elektronisch ein. Weitere Informationen finden Sie bei dem DLR Projektträger.
Für alle anderen Projekte ist das Förderverfahren zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizzen bei dem DLR Projektträger ein. Projektskizzen zur Erstellung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie müssen Sie zum 1. Februar eines Jahres einreichen.
Wenn Ihr Vorhaben positiv bewertet wird, können Sie Ihren Antrag stellen. Dazu nutzen Sie bitte das elektronische Formularsystem easy-Online.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die einen Sitz oder eine Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Bevorzugt gefördert werden Vorhaben, die
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