Wenn Sie Campusnetze einrichten und nutzen wollen, um Prozess- und Organisationsinnovationen zur Anwendung digitaler Methoden oder Forschungsvorhaben zu digitalen Technologien und Geschäftsmodellen umzusetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Investitionen zur Bereitstellung und Nutzung von Funktechnologie, wenn Sie ein Campusnetz betreiben oder Forschungsvorhaben durchführen wollen.
Campusnetze sind
lokale, private Funknetze, deren Frequenznutzungsrechte von der Bundesnetzagentur auf Antrag vergeben werden, sowieauf den ersteigerten Frequenzen der Mobilfunknetzbetreiber basierende und räumlich abgegrenzte Funknetze.Sie erhalten die Förderung für Vorhaben im Bereich
Organisationsinnovation, das bedeutet die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens, undProzessinnovation, das ist die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen (einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software),sowie im Fall von Forschungsprojekten für Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung.
Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Beschaffung und die Auf- und Umrüstung von technischen Anwendungen, die das Campusnetz nutzen, wenn diese mit Prozess- oder Organisationsinnovationen zusammenhängen beziehungsweise zu Forschungszwecken erfolgen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Wenn Sie eine Förderung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erhalten, beträgt die Höhe des Zuschusses
für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 50 Prozent undfür große Unternehmen, die mit einem KMU zusammenarbeiten, bis zu 15 Prozentder zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 200.000.
Die Höhe der Förderung für industrielle Forschung auf Grundlage der AGVO beträgt bis zu 50 Prozent und für experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 2 Millionen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen maximalen Fördersatz von bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Werden Sie auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gefördert, beträgt die Höhe der Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,öffentliche und kommunale Unternehmen, Kommunen, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts,Forschungseinrichtungen einschließlich Hochschulen in staatlicher Trägerschaft,Kleinstunternehmen undUnternehmen, die in der Primärproduktion, Verarbeitung oder Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen das Vorhaben in Niedersachsen durchführen und Investitionen, für die Sie eine Förderung beantragen, in Niedersachsen tätigen.Sie als Antragstellerin oder Antragsteller müssen zwar nicht in Niedersachsen ansässig sein, aber Ihre Forschungsergebnisse den am Projekt beteiligten niedersächsischen Konsortialpartnerinnen und -partnern in vollem Umfang zur Verfügung stellen und eine Kooperationsvereinbarung mit den erforderlichen niedersächsischen Konsortialpartnerinnen und -partnern vorlegen.Sie müssen mit einem Frequenznutzungskonzept gegenüber der Bundesnetzagentur nachgewiesen haben, dass es ein konkretes Anwendungsszenario für die Nutzung der lokalen Frequenzen gibt. Außerdem muss ein Frequenzzuteilungsbescheid der Bundesnetzagentur oder eine Kooperationsvereinbarung mit einem Mobilfunknetzbetreiber vorliegen.Wenn Sie ein Verbundprojekt von Unternehmen planen, müssen die beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mindestens 30 Prozent der gesamten Ausgaben tragen.Bei Forschungsprojekten müssen die Konsortialpartnerinnen und -partner ihre Beziehungen zueinander einschließlich Rechte, Pflichten, Regelungen im Streitfall und Verwertung entstehender Rechte in einer Kooperationsvereinbarung regeln.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten normalerweise keine Förderung.