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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
Wenn Sie ein Netzwerk für strategische Kooperationen haben oder eines gründen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert den Aufbau und Ausbau strategischer Kooperationen zwischen sächsischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Technologie-, Gründer- und Innovationszentren, Kammern und Verbänden.
Als neues oder auch bestehendes Netzwerk erhalten Sie die Förderung für
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn des Vorhabens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Antragsberechtigt sind Träger von Netzwerken. Der Träger ist eine eigene juristische Person, in der mindestens 5 Partner zusammengeschlossen sind, davon mindestens 3 kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Weitere Partner können zum Beispiel Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern und Verbände sein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
Beta