Informationen
Wenn Sie als Forschungseinrichtung oder Hochschule Forschungsprojekte im Bereich der Cybersicherheit umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hessen unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung bei Forschungsvorhaben im Bereich der Cybersicherheit, die der Entwicklung innovativer Schutzmaßnahmen und verlässlicher Lösungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) dienen.
Sie erhalten die Förderung für
Studien, auch Machbarkeitsstudien,Umsetzungskonzepte einschließlich der beispielhaften Umsetzung sowiePrototypen, Demonstratoren und anwendungsfähige Software.Zur Umsetzung des Programms werden Förderaufrufe veröffentlicht, in denen Themengebiete für zu fördernde Projekte definiert werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen auch 100 Prozent.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen Sie bitte nach entsprechendem Förderaufruf Ihre Projektskizze elektronisch und postalisch beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Referat VII 4 Innovationsmanagement Cybersicherheit, ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, erhalten Sie die Aufforderung zur Antragstellung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
hessische Hochschulen inklusive der staatlich anerkannten Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft,in Hessen ansässige und vom Land institutionell geförderte Forschungseinrichtungen sowieüberregional finanzierte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen.Gemeinschaftsanträge von mehreren Antragsberechtigten sind möglich.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen nachweisen, dass es sich um ein Projekt im Rahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit handelt undIhr Forschungsthema und die Zielsetzung Ihres Projekts nicht bereits in hinreichend vergleichbarer Weise bearbeitet wurden oder werden.es sich um ein Projekt im Rahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit handelt undIhr Forschungsthema und die Zielsetzung Ihres Projekts nicht bereits in hinreichend vergleichbarer Weise bearbeitet wurden oder werden.Im Antragsverfahren müssen Sie den Forschungsbedarf, die Forschungszielsetzung, -methodik und -aufgaben sowie den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand im Forschungsthema nachvollziehbar darstellen.Sie müssen gewährleisten, dass das Vorhaben, für das Sie eine Förderung erhalten, ordnungsgemäß und zweckentsprechend durchgeführt und abgerechnet wird.Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts muss sichergestellt sein und Sie dürfen die Maßnahme noch nicht begonnen haben.Im Fall eines Gemeinschaftsantrags müssen die Konsortialpartnerinnen und -partner ihre Zusammenarbeit und vor allem die Verwertung der Ergebnisse in einem Vertrag regeln.