Informationen
Keine Förderung erhalten
Wenn Sie ein Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern erhalten.
Kontext
Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern (BMV) unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen und Existenzgründerin oder Existenzgründer aus REACT-EU mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.
Sie erhalten das BMV-Darlehen II für
die Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern (auch für Grundstücke, Baunebenkosten und gebrauchte Wirtschaftsgüter),das erste Warenlager, eine Sortimentserweiterung sowie die Erweiterung oder Umstellung des Produkt- beziehungsweise Dienstleistungsangebotes,Kosten für die Übertragung von Eigentumsrechten an Unternehmen, falls die Übertragung zwischen unabhängigen Investoren erfolgt und soweit sie nicht eine Finanzbeteiligung darstellen,Auftragsvorfinanzierung,Anzahlungen für geleaste Wirtschaftsgüter sowie sonstige Betriebsmittel.Sie können Darlehen zwischen EUR 20.000 und EUR 500.000 erhalten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Existenzgründerinnen und Existenzgründer,kleinste, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.Das BMV-Darlehen II ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben,als Existenzgründerin oder Existenzgründer fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein, ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen, Ihre Gründung als Vollerwerb planen und vor der 1. Darlehensauszahlung Ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben,Ihre Kapitaldienstfähigkeit durch geeignete Unterlagen nachweisen, wenn Sie den Antrag stellen,die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellen.Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben,als Existenzgründerin oder Existenzgründer fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein, ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen, Ihre Gründung als Vollerwerb planen und vor der 1. Darlehensauszahlung Ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben,Ihre Kapitaldienstfähigkeit durch geeignete Unterlagen nachweisen, wenn Sie den Antrag stellen,die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellen.Nicht gefördert werden Standflächenmieten für Messen.Unternehmen der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung, einschließlich Fischerei und Aquakultur nach EU-Definition,Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition,Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe, Maklerinnen und Makler sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten, Finanz- und Immobiliendienstleister, Detekteien und gewerbsmäßige Vermittlungen von Arbeitskräften, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hausmeisterservices,Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie freiberufliche Ingenieurinnen und Ingenieure.