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Copilot für Förderungen
16. Jul. 2023 | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Wenn Sie in Sachsen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Zusammenhang mit der Aufnahme oder Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit.
Sie können die Föderung für folgende Vorhaben erhalten:
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 5.000 und höchstens EUR 30.000.
Sie können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit dem Darlehen finanzieren.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Antragsberechtigt sind natürliche Personen im Rahmen einer Existenzgründung (auch Freiberuflerinnen und Freiberufler) oder Personen- und Kapitalgesellschaften als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 5 Jahre nach der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit (junge Unternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
Ausgeschlossen von der Förderung sind
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