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Förderung

FM

Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für Wohngebäude im Eigentum von privaten Bauherren und Eigentümern

16. Mär. 2024

Privatperson

50.000€

Darlehen

Hessen

10 Jahre

Informationen

Wenn Sie als Privatperson eine Wohnimmobilie besitzen und für die Immobilie eine Photovoltaikanlage kaufen und installieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Kontext

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützt Sie als private Eigentümerin und privaten Eigentümer von Wohnimmobilien gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum und der KfW beim Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen).

Sie erhalten die Förderung für den Kauf und die Installation

  • einer PV-Anlage inklusive Anschluss an das Stromnetz mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW,
  • eines Batteriespeichers im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage sowie
  • von Steuer- und Regeltechnik im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage zur Optimierung des Eigenverbrauchs.
  • Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

    Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtinvestitionskosten, jedoch mindestens EUR 10.000 und maximal EUR 50.000.

    Die Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre. Für die Darlehenslaufzeit können Sie einen zusätzlichen Zinszuschuss in Höhe von 1 Prozent per annum der Darlehenskoditionen erhalten. Außerdem kann das Land Hessen eine Bürgschaft für das Darlehen übernehmen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Installationsarbeiten über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind private Bauherrinnen und Bauherren sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen.

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Maßnahme auf einem Grundstück mit einer von Ihnen selbst genutzten Wohnimmobilie durchführen.
  • Sie müssen die geförderte Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch nutzen. Nur eine begrenzte Menge nicht von Ihnen selbst genutzten Stroms darf in das Netz eingespeist werden, zum Beispiel im Fall von Produktionsspitzen.
  • Ein Fachbetrieb muss Ihre Maßnahme ordnungsgemäß abnehmen.
  • Sie müssen 10 Prozent liquide Eigenmittel nachweisen und einbringen.
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