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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie im Bereich der energieintensiven Industrien Projekte zur Reduzierung prozessbedingter Treibhausgasemissionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie als energieintensives Industrieunternehmen bei Projekten zur Reduzierung prozessbedingter Treibhausgasemissionen, die nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind.
Gefördert werden Forschung und Entwicklung, Erprobung sowie Investitionen in Anlagen mit folgenden Schwerpunkten:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – normalerweise 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen bei dem Projektträger Zukunft–Umwelt–Gesellschaft (ZUG) ein. Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Projektträger auf, bevor Sie Ihre Projektskizzen einreichen.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Die Richtlinie befindet sich in Überarbeitung und soll zum 1.1.2024 geändert werden. Reichen Sie Ihren Antrag nach der aktuellen Richtlinie vom 16.12.2020 bitte bis zum 31.12.2023 ein.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommision.
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