Dekarbonisierungsbonus Thüringen
30. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Informationen
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in erneuerbare, klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse sowie Dienstleistungen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen bei der Abkehr von fossilen Energieträgern sowie von fossilen Rohstoffen.
Sie erhalten die Förderung für die zum Vorhaben gehörenden Ausgaben für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
Die förderfähigen Ausgaben/Investitionen müssen mindestens EUR 5.000 betragen und dürfen grundsätzlich EUR 200.000 nicht übersteigen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Thüringer Aufbaubank (TAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (vor allem verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel), des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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