
Denkmalförderung (RL DFö)
14. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium des Innern
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Sicherung, dem Erhalt, der Pflege und der Nutzbarmachung sächsischer Kulturdenkmale und des damit verbundenen materiellen und immateriellen kulturellen Erbes.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung im Rahmen eines allgemeinen Landesprogramms Denkmalpflege sowie im Sonderprogramm Denkmalpflege für Kulturdenkmale besonderer Bedeutung, die das nationale kulturelle Erbe mitprägen und die in den Bereich des Bundes und der Europäischen Union fallen, sowie für Maßnahmen von landesweiter Bedeutung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme.
Die Förderung erhalten Sie vor allem für den denkmalbedingten Mehraufwand.
Richten Sie Ihren Antrag für das Landesprogramm bitte bis zum 30.10. für das folgende Jahr an die zuständige untere Denkmalschutzbehörde. Für Maßnahmen, die der Sicherung eines Kulturdenkmals dienen, können Sie Ihren Antrag ohne Beachtung der Frist einreichen.
Ihren Antrag für das Sonderprogramm Denkmalpflege können Sie laufend beim Landesamt für Denkmalpflege Sachsen einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Antragsberechtigt für Fortbildungsmaßnahmen sind rechtsfähige juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts als Träger der Maßnahme.
Auch als Träger von unteren Denkmalschutzbehörden können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anträge stellen.
Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer sowie ausländische Staaten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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