Informationen
Wenn Sie die digitale Infrastruktur an Ihrer Schule verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Sie als Schulträger mit Unterstützung des Bundes (DigitalPakt Schule) beim Ausbau der schulischen digitalen Infrastruktur.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen in diesen Bereichen:
Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung und Verkabelung sowie flankierende Verkabelungsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf den Schulgeländen,schulisches WLAN,Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloud-Angebote),Anzeige- und Interaktionsgeräte zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für hauptsächlich verwaltungsbezogene Funktionen,digitale Arbeitsgeräte, vor allem für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung sowieunter bestimmten Voraussetzungen schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets als mobile Endgeräte.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
Das Förderbudget richtet sich nach den Schülerinnen- und Schülerzahlen an Ihrer Schule.
Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) ein.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bearbeitet die Anträge und ist Bewilligungsbehörde.
Fristen
Als Träger von Pflegeschulen konnten Sie Ihren Antrag bis zum 30.6.2022 einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger von
kommunalen Schulen,Schulen in freier Trägerschaft sowiePflegeschulennach Schulgesetz Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die digitalen Infrastrukturen, die Sie beschaffen, müssen technologieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite oder länderübergreifende Systeme und bei Erfordernis barrierefrei sein.Wenn Sie investive Begleitmaßnahmen durchführen, muss ein direkter und notwendiger Zusammenhang mit den Investitionsmaßnahmen bestehen.Sie müssen Eigentümerin/Eigentümer oder Erbbauberechtigte/Erbbauberechtigter des betroffenen Grundstücks oder vertraglich zur Vornahme der Investition berechtigt sein.Sie müssen ein konkretes und nachvollziehbares technisch-pädagogisches Einsatzkonzept Ihrer Schule vorlegen.Sie müssen mit der Investitionsmaßnahme nach dem 16.5.2019 begonnen haben. Bis zum 31.12.2024 müssen Sie die Maßnahme erbringen.Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionsvorhaben im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften.