Informationen
Der Freistaat Thüringen fördert mit Unterstützung des Bundes die Digitalisierung der Schulen.
Wenn Sie in die digitale schulische Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Sie erhalten die Förderung für Investitionen in folgenden Bereichen:
Digitale Infrastruktur an den Schulen Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich Schulserver sowie WLAN,Anzeige- und Interaktionsgeräte zum Betrieb in der Schule,digitale Arbeitsgeräte sowieschulgebundene mobile EndgeräteAufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich Schulserver sowie WLAN,Anzeige- und Interaktionsgeräte zum Betrieb in der Schule,digitale Arbeitsgeräte sowieschulgebundene mobile EndgeräteFörderung Lehrerbildung Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-InfrastrukturenSysteme, Werkzeuge und Dienste zum Erhalt oder der Steigerung der Leistung, der Service-Qualität und Interoperabilität bestehender AngeboteAufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-InfrastrukturenSysteme, Werkzeuge und Dienste zum Erhalt oder der Steigerung der Leistung, der Service-Qualität und Interoperabilität bestehender AngeboteFörderung regional wirkender Maßnahmen der Schulträger Verbesserung der Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen für digital vernetzte SchulenVerbesserung der Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen für digital vernetzte SchulenFörderung der Administration neu geschaffener Infrastruktur (Ausbildung, Personalmittel)Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und IT-Administratoren sowieAnschaffung von schulgebundenen digitalen Endgeräten zur Ausleihe an Lehrkräfte.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Förderbereich ist die Höhe der Förderung im Schulträgerbudget festgelegt.
Sie müssen Ihren Antrag normalerweise spätestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einreichen.
Für die Antragstellung im Bereich Förderung regional wirkender Maßnahmen der Schulträger wird ein Stichtag für die Einreichung der Anträge festgelegt, der auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport veröffentlicht wird.
Für die Anschaffung von Endgeräten zur Ausleihe an Lehrkräfte können Sie jederzeit Anträge stellen.
Im Sofortausstattungsprogramm können Sie keine Anträge mehr stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind normalerweise öffentliche Schulträger sowie freie Träger von Ersatzschulen.
Für Lehr-Lern-Infrastrukturen sind die Einrichtungen des Landes der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung antragsberechtigt.
Je nach Programmbereich gelten folgende Voraussetzungen:
Bei der Anschaffung von Technik müssen Sie den dauerhaften ordnungsgemäßen Betrieb der geförderten Technik gewährleisten.Im Bereich Digitale Infrastruktur müssen Sie ein schulisches Medienkonzept für die Nutzung der Technik vorlegen.Im Bereich Digitale Infrastruktur an den Schulen sowie Förderung regional wirkender Maßnahmen der Schulträger dürfen Sie mit Ihrer Maßnahme nicht vor dem 17.5.2019 begonnen haben.Im Bereich Förderung der Administration neu geschaffener Infrastruktur führen Sie die Maßnahmen zwischen dem 3.6.2020 und dem 31.12.2024 durch.Im Bereich Anschaffung von schulgebundenen digitalen Endgeräten zur Ausleihe an Lehrkräfte führen Sie die Maßnahmen zwischen dem 3.6.2020 und dem 31.12.2024 durch.