Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie an der Digitalisierung in Schulen in freier Trägerschaft mitwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin fördert die Errichtung und Verbesserung digitaler technischer Infrastrukturen sowie Lehr-Lern-Infrastrukturen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen in Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme, bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation in
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten.
Stellen Sie den Förderantrag bitte an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Die Förderung von mobilen Leihgeräten für Lehrkräfte gemäß Zusatz3-DigitalPakt-SifT können Sie nicht mehr beantragen.
Reichen Sie bitte Ihre Anträge bis zum 31.12.2023 ein.
Antragsberechtigt sind freie Schulträger sowie die schulischen Einrichtungen des Pestalozzi-Fröbel-Hauses und des Lette-Vereins.
Eine Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta