Informationen
Wenn Sie Projekte im Rheinischen Revier durchführen, die durch digitale Lösungen einen effizienteren Umgang mit Ressourcen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Projekte im Rheinischen Revier von Unternehmen, die Potenziale digitaler Lösungen nutzen und den Umstieg auf zirkuläre, ressourceneffiziente Produktions- und Wertschöpfungsprozesse realisieren.
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben in 3 Förderschwerpunkten:
Digitale Optimierung von ProduktionsprozessenDigitale Optimierung der ProduktgestaltungDigitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre WertschöpfungSie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren. Die Förderung ist in 2 Modulen möglich.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
als De-minimis-Beihilfe für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,mittelständische KMU bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,maximal EUR 300.000;für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,mittelständische KMU bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,maximal EUR 300.000;als Beihilfe im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für kleine Unternehmen bis zu 65 Prozent,für mittlere Unternehmen bis zu 55 Prozent undfür große Unternehmen bis zu 45 Prozent.für kleine Unternehmen bis zu 65 Prozent,für mittlere Unternehmen bis zu 55 Prozent undfür große Unternehmen bis zu 45 Prozent.Die Höhe der beantragten Zuwendungen muss mindestens EUR 100.000 betragen und darf EUR 1 Million nicht übersteigen.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei der VDI Technologiezentrum GmbH ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis zum 15.4.2024 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragstellende haben ihren Sitz oder ihre Niederlassung in den im Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) benannten Fördergebieten des Rheinischen Reviers, das heißt in den Gemeinden und Gemeindeverbänden Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen und Stadt Mönchengladbach.Sie führen das Vorhaben im Rheinischen Revier durch und Sie verwerten die Ergebnisse auch dort.Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen.Sie werden mit einem Einzelvorhaben nur als KMU gefördert.Als großes Unternehmen sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie ein Verbundprojekt in Zusammenarbeit mit KMU durchführen und die beteiligten KMU mindestens 30 Prozent der gesamten beihilfefähigen Kosten tragen.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.