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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Wenn Sie als Kommune in Sachsen in einem unterversorgten Gebiet Vorhaben zum Breitbandausbau durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie zusätzlich zu einer Förderung aus der Richtlinie des Bundes zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-RL 2.0).
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die zusätzlichen Mittel des Freistaates Sachsen erhöhen die Gesamtförderung auf 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Landesdirektion Sachsen.
Antragsberechtigt sind im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaften, vor allem Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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