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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie als Schulträger in die Digitalisierung der Schulen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen sowie regionale Investitionsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent.
Die Höhe der Förderung ist für jede Einrichtung im Schulträgerbudget konkret festgelegt.
Der Eigenanteil kann bei kommunalen Schulträgern auch aus der Schulpauschale/Bildungspauschale und bei Ersatzschulen aus Zuschüssen zur Förderung der digitalen Infrastruktur nach § 7b der Ersatzschulfinanzierungsverordnung finanziert werden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens online über das Förderportal an die zuständige Bezirksregierung. Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft, Träger von genehmigten Ersatzschulen, Träger von staatlich anerkannten Altenpflegeschulen, (Kinder-)Krankenpflegeschulen und Pflegeschulen sowie von den Bezirksregierungen staatlich anerkannte Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberufen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten keine Förderung für
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